Aufgabe eines rechtlichen Betreuers ist es, als rechtlicher Vertreter im vom Betreuungsgericht festgelegten Umfang (Aufgabenkreise) den Betreuten zu unterstützen, und gegebenenfalls vertretend zu handeln.
Im Rahmen der Aufgabenkreise vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich. Er hat damit die Stellung eines rechtlichen Vertreters.
Wichtig!
Die Anordnung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht hat keinerlei Auswirkung auf die Rechts- und Geschäftsfähigkeit der betroffenen Person. Willenserklärungen des Betreuten sind vollumfänglich wirksam, es sei denn, er ist geschäftsunfähig bzw. es besteht ein Einwilligungsvorbehalt.
Ist der Aufgabenkreis mit einem Einwilligungsvorbehalt versehen, sind die Rechtsgeschäfte der betroffenen Person erst mit der Einwilligung des Betreuers rechtsgültig (§ 1903 BGB).